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Rechtsschutz für Grenzgänger Drucken E-Mail

 

Rechtsschutz bieten viele deutsche Versicherer an. Allerdings wird Ihre spezielle Situation als Grenzgänger dabei nicht berücksichtigt und Sie geniesen z.B. im Sozial- und Steuerrecht nur Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten. Wird ein Grenzgänger aber in einen Rechtsstreit mit der schweizer Sozialversicherung (zB. AHV, IV, SUVA) verwickelt, muss er die Sache fast immer auf eigene Kosten durchziehen - oder von vorneherein klein beigeben.

Exklusiv für Grenzgänger bietet DIE CITYAGENTUR eine Rechtsschutzversicherung mit unseren Kooperationspartnern D.A.S. und GAAV an, welche diese Leistungen ohne zusätzlichen Beitrag integriert. ... und dies bereits ab 13,26 € monatlich (Stand 2011). Angebot anfordern

ACHTUNG: Von diesen Leistungen können Sie als Grenzgänger von/nach Schweiz, Frankreich oder Österreich profitieren.

 

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Ihre Zusatz-Vorteile auf einen Blick:

  • Sozialgerichtsrechtsschutz vor deutschen und auch vor schweizer, französischen und österreicher Sozialgerichten.
  • Steuerrechtsschutz vor deutschen und auch vor schweizer, französischen und österreicher Finanzgerichten.
  • Mehrleistung für Grenzgänger zu gleichem Beitrag wie deutsche Arbeitnehmer.
  • Versichererwechsel ohne neue Wartezeit
  • Verschiedene Deckungsumfänge möglich (BASIS - IDEAL - OPTIMAL)
  • Immobilien-Rechtsschutz auch für selbstgenutze Wohneinheiten (Eigentümer oder Mieter) in D/CH/F/A (nur OPTIMAL).
  • Günstigerer Beitrag für Singles (nur IDEAL).
  • und vieles mehr ...

Leistungsbeispiele Sozialrecht (D/CH/F/A):

  • Anrechnung von Beitragsmonaten, Ersatz- und Ausfallzeiten in der Rentenversicherung
  • Arbeitslosengeld (D)
  • Anerkennung Berufskrankheiten (SUVA/IV)
  • Arbeitsunfälle (SUVA/IV)
  • Mutterschutz (AHV)
  • Altersrente (BfA, LVA, AHV, BVG)

Ein Arbeitsunfall hat bleibende Schäden zur Folge. Die Berufsgenossenschaft, bzw. SUVA und/oder IV (CH) legt eine viel zu niedrige Entschädigung fest. Um eine angemessene Entschädigung zu erhalten, bleibt nur die Klage beim Sozialgericht.

Leistungsbeispiele Arbeitsrecht:

  • Arbeitsentgelt
  • Kündigung
  • Urlaubsanspruch
  • Pensionsanspruch
  • Zeugnisse
  • Abmahnung
  • Versetzung
  • Kündigung

Leistungsbeispiel Steuerrecht (D/CH/F/A):

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Steuerforderung beider Staaten wegen Steuererhebung nach Doppelbesteuerungsabkommen. Klärung nur vor Gerichten (Deutschland und z.B. Schweiz) möglich.

Hinweis: Weitere Leistungsbeispiele finden Sie im Downloadbereich in der Broschüre "RS Privatkunden" sowie "Schutz im Internet".


Hinweis

Der Nachdruck oder das Kopieren der Informationen ist verboten.
Das Dokument darf nur für private Zwecke genutzt werden.
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