| Rechtsschutz für Grenzgänger |
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Rechtsschutz bieten viele deutsche Versicherer an. Allerdings wird Ihre spezielle Situation als Grenzgänger dabei nicht berücksichtigt und Sie geniesen z.B. im Sozial- und Steuerrecht nur Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten. Wird ein Grenzgänger aber in einen Rechtsstreit mit der schweizer Sozialversicherung (zB. AHV, IV, SUVA) verwickelt, muss er die Sache fast immer auf eigene Kosten durchziehen - oder von vorneherein klein beigeben. Exklusiv für Grenzgänger bietet DIE CITYAGENTUR eine Rechtsschutzversicherung mit unseren Kooperationspartnern D.A.S. und GAAV an, welche diese Leistungen ohne zusätzlichen Beitrag integriert. ... und dies bereits ab 13,26 € monatlich (Stand 2011). Angebot anfordern ACHTUNG: Von diesen Leistungen können Sie als Grenzgänger von/nach Schweiz, Frankreich oder Österreich profitieren.
Ihre Zusatz-Vorteile auf einen Blick:
Leistungsbeispiele Sozialrecht (D/CH/F/A):
Ein Arbeitsunfall hat bleibende Schäden zur Folge. Die Berufsgenossenschaft, bzw. SUVA und/oder IV (CH) legt eine viel zu niedrige Entschädigung fest. Um eine angemessene Entschädigung zu erhalten, bleibt nur die Klage beim Sozialgericht.
Leistungsbeispiel Steuerrecht (D/CH/F/A):
Hinweis: Weitere Leistungsbeispiele finden Sie im Downloadbereich in der Broschüre "RS Privatkunden" sowie "Schutz im Internet".
Hinweis Der Nachdruck oder das Kopieren der Informationen ist verboten.
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