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Schweiz ist mit EU-Abkommen zufrieden
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Während die Schweizer Bürger ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden Sie als Ausländer direkt an der Quelle zur Zahlung gebeten. Die sogenannte Quellensteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. Sie wird monatlich direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde abgeführt.

Haben Sie zuviel bezahlt, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung über die kantonale Steuerverwaltung stellen. Die höchste Steuerbelastung liegt bei etwas über 30 Prozent.

Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz in Deutschland jedoch beibehalten möchten, weil z.B. die Familie dort noch ansässig ist, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater in Deutschland die Besteuerungsart Ihrer Einkünfte. Das Deutsche Finanzamt könnte u.U. aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens Sie auch in Deutschland veranlagen. Hierbei müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensmittelpunkt in der Schweiz liegt. Den Nachweis können Sie z.B. durch Vorlage Ihres Arbeitsvertrages erbringen.

Die kantonalen Quellensteuertarife erfahren Sie über einen Steuerberater oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung. – Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern, Tel. +41 31 322 7129 oder www.estv.admin.ch

 


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