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Schweiz ist mit EU-Abkommen zufrieden
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Für Personen die ihren ständigen Aufenthalt bzw. Doppelwohnsitz in der Schweiz haben besteht Versicherungspflicht. Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach der Arbeitsaufnahme bei einem Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anmelden. Die Prämien sind je nach Kanton unterschiedlich. Der Nachweis muss gegenüber dem Amt für Sozialbeiträge geführt werden. Eine Befreiung kann nicht erfolgen. Ausnahme: es besteht Krankenversicherungspflicht in einem anderen EU-Staat. Der Krankenversicherer kann in der ganzen Schweiz frei gewählt werden. Für den Abschluss freiwilliger Zusatzleistungen sind Altersgrenzen und Aufnahmevorbehalte zu beachten. Über DIE CITYAGENTUR  erhalten Sie Zugang zu einem speziellen Krankenversicherungsmodell mit attraktivem Versicherungsschutz. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen des Grenzgänger-Modells MONDIAL.


Prämienbeispiel für den Kanton Aargau (AG1) ab ca.*: 

Eintrittsalter Aufenthalter** Aufenthalterin**
24 (198 €) 282 CHF (209 €) 299 CHF
34 (259 €) 370 CHF (268 €) 383 CHF
44 (278 €) 396 CHF
(285 €) 407 CHF

* Stand Sept 2010, Jahresfranchise 1'500 CHF, Zahnleistung 50%, Privatarzt, verschiedene Tarife zur Auswahl, Umrechnungskurs Euro/CHF 1 : 1,43
**Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

 

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