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Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, EG/EFTA)
Die B-Bewilligung ist für die Dauer von 5 Jahren gültig und wird nach Vorlage eines Arbeitsvertrages mit mindestens einjähriger Dauer oder mehr (oder unbefristet) erteilt. Sie beinhaltet auch das Recht auf berufliche und geographische Mobilität in der ganzen Schweiz. Die Kontingentierung der Arbeitsbewilligungen für Aufenthalter endete am 1. Juni 2007.
Benötigte Unterlagen für die Aufenthaltsbewilligung
• Ausgefülltes Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung • Arbeitsvertrag • Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) • Personalausweis • Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (je nach Situation nicht zwingend erforderlich) • Nachweis über eine Wohnung in der Schweiz (Kopie Mietvertrag) • Versicherungsnachweis Krankenkasse (in der Schweiz) – siehe auch unter Krankenversicherung • 2 Passfotos • Lebenslauf (und evtl. auch Arbeits-/Berufszeugnisse) • Eheregisterauszug (falls verheiratet)
In verschiedenen Kantonen kann die Aufenthaltsbewilligung bereits ONLINE beantragt werden. Beispiel - Kanton Basel Stadt: https://secure.bs.ch/bdm/formulare/cert/dienstleistungen/erteilung-ab.htm .
Familiennachzugsbewilligung
Ungeachtet der Aufenthaltsdauer haben Sie mit einer Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich das Recht auf Familiennachzug. Als Familie zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern für deren Unterhalt Sie aufkommen. Die Aufenthaltsbewilligung der Familie hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie Ihre eigene.
Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Deutsche Staatsbürger beispielsweise können nach fünfjährigem, ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung beantragen. Diese Bewilligung unterliegt keinen arbeitsrecht-lichen Beschränkungen und ihr Inhaber ist, abgesehen vom Stimm- und Wahlrecht, den Schweizern gleichgestellt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch über das Bundesamt für Migration (BFM), Quellenweg 6, CH-3003 Bern-Wabern, Tel. +41 31 325 1111 , www.auslaender.ch , www.bfm.admin.ch .
Passangelegenheiten
Normalerweise müsste der deutsche Personalausweis eingezogen werden, sobald man sich in Deutschland abmeldet. Dies wird aber meist nicht getan. Man kann auch seinen Erstwohnsitz behalten und einen weiteren Wohnsitz in der Schweiz anmelden (Achtung Steuer! Klären Sie diese Frage mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater). Üblich ist ein Bankkonto und eine deutsche Postanschrift beizubehalten. Als Ausweis dient nun der Reisepass (Europapass). Der vorhandene Reisepass behält seine Gültigkeit. Jedoch sollte man die Wohnortänderung eintragen lassen. Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses – eine Verlängerung ist nicht mehr möglich – ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Anschrift: Willadingweg 83, CH-3006 Bern, Tel.+41 31 359 4111, www.deutsche-botschaft.ch
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