| Riesterrente für Grenzgänger |
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Auch Grenzgänger müssen nicht auf die Vorteile der staatlich geförderten Riesterrente verzichten. Jährliche Zulagen von 154 € für Erwachsene und 185 € für Kinder, sowie volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge machen die Riesterrente zu einer hochrentablen Geldanlage und einer sicheren Investition (Harz IV geschützt). Fordern Sie bei uns Ihre persönliche Berechnung an.
Für nähere Informationen bitte Kontakt aufnehmen oder ein Angebot anfordern. Neu ab 2010: Auftrund einer EU-Verordnung können neue Grenzgänger ab 2010 keine Riesterförderung mehr in Anspruch nehmen. Bestandsverträge, welche noch in 2009 oder früher abgeschlossen wurden bleiben allerdings weiterhin förderberechtigt.
Hinweis: Der Nachdruck oder das Kopieren der Informationen ist verboten.
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