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Kinder haften für ihre Eltern

Solange die Eltern rüstig sind, können die Kinder dem Konsum frönen. Fehlt später das Geld für die Pflege ... weiter

Riesterrente für Grenzgänger Drucken E-Mail

 

Auch Grenzgänger müssen nicht auf die Vorteile der staatlich geförderten Riesterrente verzichten. Jährliche Zulagen von 154 € für Erwachsene und 185 € für Kinder, sowie volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge machen die Riesterrente zu einer hochrentablen Geldanlage und einer sicheren Investition (Harz IV geschützt). Fordern Sie bei uns Ihre persönliche Berechnung an.

NEU seit 2008:

  • Die max. jährliche Kinderzulage für Geburten ab 2008 beträgt 300 €
  • Riester-Einsteiger bis 25 Jahre erhalten im ersten Jahr eine zusätzliche, einmalige Zulage in Höhe von 200 €.

Für nähere Informationen bitte Kontakt aufnehmen oder ein Angebot anfordern.

Neu ab 2010:

Auftrund einer EU-Verordnung können neue Grenzgänger ab 2010 keine Riesterförderung mehr in Anspruch nehmen. Bestandsverträge, welche noch in 2009 oder früher abgeschlossen wurden bleiben allerdings weiterhin förderberechtigt.
Umgekehrt dürfen aber Grenzgänger mit Wohnsitz im benachbarten Ausland und Arbeitsort in Deutschland seit 2010 "RIESTERN" und sich somit eine attraktive Zusatzrente aufbauen mit Unterstützung vom deutschen Staat.

 

 

 


 

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