| Kindergeldregelung verbessert |
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Lörrach (BZ).
"Mit einer wichtigen Verfügung beseitigt die Bundesregierung die langjährige Benachteiligung vieler Eltern unserer Region", so die SPD-Bundestagsabgeordnete Marion Caspers-Merk in einer Pressemitteilung: Ist das deutsche Kindergeld höher als die schweizerische Kinderzulage, so werden an Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, seit 1. März 1999 die Unterschiedsbeträge gezahlt. Dadurch erhalten zahlreiche Familien eine deutliche Entlastung, weil das deutsche Kindergeld in den meisten Fällen höher ist. Eltern, die von dieser Regelung betroffen sind, können das Teilkindergeld bei der Familienkasse ihres Arbeitsamts beantragen. "Ich bin sehr froh, daß die finanzielle Ungleichbehandlung der Kinder von Grenzgängern ein Ende gefunden hat", kommentiert Caspers-Merk. Die Antragsformulare halten wir selbstverständlich für Sie bereit. Bitte einfach anrufen oder eine E-mail senden Hinweis: Der Nachdruck oder das Kopieren der Informationen ist verboten.
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